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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2011,19388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2011,19388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2011,19388)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist Genüge getan, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts - wie hier - in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers (ggf unter Rückgriff auf die Begründung des Verwaltungsakts, die ihm beigefügten Unterlagen, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen, vgl. LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10 m.w.N., insb. BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240; auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16) in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16 - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).

    Allein der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts obliegt dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit, nicht hingegen dessen Gründe (BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 37/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist Genüge getan, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts - wie hier - in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers (ggf unter Rückgriff auf die Begründung des Verwaltungsakts, die ihm beigefügten Unterlagen, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen, vgl. LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10 m.w.N., insb. BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240; auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16) in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16 - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).

    Entsprechend ist die Berechnung des Gesamtbetrages der Rückforderung nicht eine Frage der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit des Verwaltungsaktes im Sinne von § 33 SGB X, sondern der hinreichenden Begründung im Sinne von § 35 SGB X (LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Gründe, die einen Ausnahmefall mit anderer Aufteilung rechtfertigen könnten (vgl zB BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R Rn 19: zeitweilige alleinige Nutzung der Wohnung) sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Teilen sich mehrere Personen eine Wohnung, so sind die tatsächlichen Unterkunftskosten des Einzelnen im Regelfall zu ermitteln, indem die tatsächlichen Wohnkosten nach Kopfzahlen aufgeteilt werden (BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R Rn 24 - SGb 2010, 226).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Die (nunmehrige) Berufung der Klägerin auf die Vermutungsregel des § 38 SGB II scheitert im Übrigen daran, dass diese Vorschrift lediglich für Handlungen im Verwaltungsnicht aber im Gerichtsverfahren Geltung entfaltet (BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R Rn 22 - BSGE 104, 48).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    In einem solchen Maße hat die erforderliche Sorgfalt verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet, wobei das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen ist (BSG Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R Rn 23 m.w.N. - SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Das Passivrubrum war entsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BSG Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R Rn 11).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist Genüge getan, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts - wie hier - in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers (ggf unter Rückgriff auf die Begründung des Verwaltungsakts, die ihm beigefügten Unterlagen, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen, vgl. LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10 m.w.N., insb. BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240; auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16) in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16 - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dies genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes iSv § 33 SGB X, für die erforderlich ist, dass der Verwaltungsakt vollständig, klar und unzweideutig erkennen lässt, was die Behörde regelt (BSG Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 Rn 25 - SozR 3-2600 § 149 Nr. 6).
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